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Die Winterdienstsaison in Rostock beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Winterdienst sind im Straßen-und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern und in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock zu finden.

Die Schneeräum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege ist überwiegend auf die Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen (Anliegerpflicht). Diese Verpflichtung besteht unabhängig von einer Gebührenzahlungspflicht. Bei Eckgrundstücken gilt diese Verpflichtung für alle anliegenden Straßenzüge.

Die Zeiten der Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen ist laut Satzung ab 7 Uhr bis 20 Uhr festgelegt. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte sind bis 7 Uhr des Folgetages zu räumen bzw. zu streuen.

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Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten.

Unsere Mitarbeiter sind sowohl per Hand als auch mit Maschinentechnik unterwegs.

Unser Auftaugranulat ist Pfötchenfreundlich, somit ungefährlich für Mensch, Tier & Umwelt

Unser Auftaugranulat mit Langzeitwirkung spart unseren Kunden bares Geld.

Hier können Sie uns eine Anfrage zum Winterdienst stellen, wir werden uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

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